Wer trägt die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme?

Kosten

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Zahlreiche Menschen sind früher oder später aus verschiedenen Gründen auf eine Rehabilitationsmaßnahme angewiesen. Diese kann teil- oder vollstationär sein, je nach Gesundheitszustand des Patienten und Empfehlung des Arztes. Nun stellt sich schnell die Frage, wer der zuständige Kostenträger für die Maßnahme ist. Dies hängt vor allem vom Ziel der Maßnahme ab.

Frühverrentung vermeiden
Ist der Patient erwerbstätig, Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, arbeitssuchend oder noch ein Kind und kann davon ausgegangen werden, dass eine ausbleibende Behandlung zu vorzeitiger Rente führt, ist meist die Deutsche Rentenversicherung erster Ansprechpartner. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind jedoch auch für Kinder und Jugendliche zuständig und zudem für Hausfrauen und Rentner. Allerdings übernimmt diese nur dann die Kosten, wenn kein anderer Kostenträger Vorrang hat.

Bei Unfall: Berufsgenossenschaften
Für diejenigen, die durch einen Arbeits- oder Wegeunfall erkrankt sind, ist die Unfallversicherung zuständig. Dies sind beispielsweise die verschiedenen Berufsgenossenschaften oder die gesetzliche Unfallversicherung. Wer beispielsweise in Kriegszuständen Verletzungen oder Traumata erlitten hat, der sollte sich an die Kriegsopferfürsorge wenden, da ein Kriegszustand keinen Unfall darstellt.

Sollte eine klare Zuordnung nicht möglich sein, kommt auch die Sozialhilfe als Kostenträger in Frage, wenn alle oben genannten Kostenträger die Übernahme ablehnen. Private Krankenversicherungen übernehmen meist nur Anschlussbehandlungen bzw. beteiligen sich an den Kosten.

Tipp der Redaktion: Für eine erfolgreiche Genesung ist auch die Verwendung von guten Gesundheitsprodukten erforderlich.

Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

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