Recht

Der Weg zur und das Recht auf Rehabilitation

Es ist das Recht eines Krankenversicherten, nach einer stationären Behandlung an einer Rehabilitierungsmaßnahme (früher Kur genannt) teilzunehmen. Dieses Recht ist verankert im Sozialgesetzbuch SGB I und IX und seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte müssen vor Antragstellung ihren Versicherungsschutz überprüfen. In gut geführten Kliniken ist ein Sozialdienst angeschlossen für [...]