Es ist das Recht eines Krankenversicherten, nach einer stationären Behandlung an einer Rehabilitierungsmaßnahme (früher Kur genannt) teilzunehmen. Dieses Recht ist verankert im Sozialgesetzbuch SGB I und IX und seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte müssen vor Antragstellung ihren Versicherungsschutz überprüfen. In gut geführten Kliniken ist ein Sozialdienst angeschlossen für [...]

