
Unfall
Wenn auf der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder beim Sport ein Unfall passiert, dann werdet Ihr, sofern Ihr erwerbstätig seid, von der Berufsgenossenschaft betreut und unterstützt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die in der Schule einen Unfall hatten.
Die Berufsgenossenschaften der verschiedenen Berufsgruppen bieten speziell abgestimmte Behandlungsverfahren für diese Situation an. Für die Reha – Betroffenen kann ein Orthopäde mit H-Arzt-Zulassung oder Chirurg mit D-Arzt-Zulassung eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) verordnen. Um eine ausreichende Belastbarkeit für die EAP herzustellen, werden zur Unterstützung Behandlungen der BG angewendet. Auch diese bedürfen der Verordnung durch einen H- oder D-Arzt auf einem extra BG-Rezept. Oberstes Ziel dieser Maßnahmen ist natürlich die Wiederherstellung oder wesentliche Besserung der funktionalen Gesundheit.
Grundsätzlich ist die Rehabilitation in drei Phasen einzuteilen.
Die Frührehabilitation ist eine kombinierte rehabilistations- und akutmedizinische Behandlung des Patienten und erfolgt direkt im Traumazentrum. Der Patient wird körperlich und mental auf die Verlegung in eine Rehabilitationseinrichtung vorbereitet.
Die Postakutrehabilitation wird nach der Akutkrankenhausbehandlung durchgeführt und dient dazu psychische Folgen nach einem Unfall zu behandeln.
Danach können zusätzliche, spezielle Rehabilitationsmaßnahmen wie multimodale Schmerztherapie oder MBO – Reha erforderlich sein.
Bildquelle: Roland Peter / pixelio.de


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