Der Weg zur und das Recht auf Rehabilitation

Rechte

Rechte

Es ist das Recht eines Krankenversicherten, nach einer stationären Behandlung an einer Rehabilitierungsmaßnahme (früher Kur genannt) teilzunehmen.

Dieses Recht ist verankert im Sozialgesetzbuch SGB I und IX und seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte müssen vor Antragstellung ihren Versicherungsschutz überprüfen.
In gut geführten Kliniken ist ein Sozialdienst angeschlossen für eine erste Beratung und Hilfe bei der Antragstellung einer Rehabilitierungsmaßnahme gegenüber der zuständigen Krankenkasse. Da sich in der Klinik auch der behandelnde Facharzt befindet, erstellt dieser das befürwortende ärztliche Gutachten, das zu einem Antrag für eine Rehabilitierungsmaßnahme gehört. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob die Klinik über gute Ärzte und einen Sozialdienst verfügt.

Der Sozialdienst übergibt den Patienten Informationsmaterial zu den Angeboten verschiedener Rehakliniken,
denn der Patient oder die Patientin hat ein Wahlrecht bei der Auswahl des Rehaklinikums. Schließlich ist der Patient krank und soll sich auf seine Genesung und Wiederherstellung seiner Gesundheit konzentrieren. Ein Sozialdienst in einem Klinikum ist daher ein notweniger Service, denn er leistet hilfreiche Dienste für die Patienten in einer besonderen Lebenslage.

In Einzelfällen kann es zu einem ablehnenden Bescheid der Krankenkasse kommen und die angestrebte
Rehabilitierungsmaßnahme nicht realisiert werden. Dagegen hat jeder Patient ein Widerspruchsrecht, das aktiv wahrgenommen werden sollte. Zumeist ist ein Widerspruch erfolgreich und die Rehabilitierungsmaßnahme wird genehmigt, da im
Zusammenhang mit der Gesundheitsreform die Rechte der Krankenversicherten massiv gestärkt wurden.

Die gleiche Vorgehensweise ist erforderlich, sollte während der Rehabilitierungsmaßnahme der behandelnde
Facharzt mit umfangreichen Medizinwissen zur der Einschätzung gelangen, dass eine Verlängerung der urspünglichen Rehadauer angebracht wäre. Um seine Rechte im Sinne der Wiederherstellung der Gesundheit als höchstes Gut wahrzunehmen, erbringen die Mitarbeiter des Sozialdienstes, insbesondere für die Rehabilitation der Patienten, einen unschätzbaren Beitrag.

Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de

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