Rehaklinik – Auswahl und Tipps für die Genesung

Rehaklinik

Auch wenn die Rehaleistungen durch die von der Rentenversicherung betriebenen Einrichtungen oder jenen Rehakliniken mit denen Verträge bestehen übernommen werden, sollte der Patient bei der Auswahl der Rehaklinik ein Mitspracherecht haben. Die sogenannten Patientenrechte bilden die Grundlage seine Wünsche und Rechte gegenüber den Leistungsträgern durchsetzen zu können.

Ein Recht auf Anschlussrehabilitation (Anschlussheilbehandlung – AHB) haben alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Entweder muss die Rehabilitationsmaßnahme sofort nach der Verlegung aus dem Krankenhaus erfolgen oder aber eine Rehabilitationsleistung innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der Klinik in Anspruch genommen werden können. Die Sozialdienste der Krankenhäuser übernehmen die Suche einer Rehaklinik sowie die reibungslose Abwicklung.

Die Krankenhaussozialdienste, die sich immer im Konflikt zwischen einer qualitativen medizinischen Versorgung  und den Wünschen  der Kostenträger und Patienten befinden, sollten immer die beidseitigen Interessen wahren. Bei der Entscheidung sollten die Wünsche, die persönliche Lebenssituation sowie das Alter des Patienten berücksichtigt werden. Diese Entscheidungsfreiheit des Patienten wird häufig durch den Zuweisungsdruck für Krankenhäuser eingeschränkt.

Sollte die Auswahl der Rehaklinik ohne Berücksichtigung ihrer Wünsche erfolgt sein, dann haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wird dieser Widerspruch dennoch von der Rentenversicherung abgelehnt, dann muss dies mit einer ausführlichen Begründung geschehen. Auf jedenfall sollte der Versuch gestartet werden, denn in solchen Fällen stehen die Erfolgsaussichten nicht schlecht.

weitere Quellen:

http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/patientenrechtegesetz.html

Bildquelle: .patrick. / flickr.com

weitere interessante Beiträge:

Comments are closed.